Mit dieser Ausgabe des EU-Newsletters informieren wir aus aktuellem Anlass über die momentane Diskussion zur Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeit-Richtlinie.
Auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen wurde mit Datum vom 22. Dezember 2010 eine Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM(2010) 801 endgültig in Gang gesetzt.
Bereits mit Schreiben vom März des vergangenen Jahres hat der Deutsche Feuerwehrverband in diesem Zusammenhang mit einer Stellungnahme gegenüber der zuständigen Kommission „Beschäftigung, Soziales, Integration“ bereits deutlich gemacht, dass freiwillig und ehrenamtlich tätige Personen nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Sinn und Zweck der EU-Richtlinien nicht von den Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit erfasst werden dürfen. Andernfalls würde dies die Möglichkeiten für abhängig Beschäftigte, sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich zu engagieren, so erheblich einschränken, dass viele für den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendige Funktionen gar nicht mehr übernommen werden könnten.
In dem uns vorliegenden Schreiben vom 16. Dezember 2011 an Mr. D.G. Prichard, HQ, East Sussex Fire & Rescue Service, hält Kommissar László Andor eine Ausnahme von Feuerwehrleuten und explizit auch von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren nicht für angemessen. Er favorisiert vielmehr in der Richtlinie künftig besondere Bestimmungen für Feuerwehrangehörige festzuschreiben, auch für Freiwillige.
Mit Schreiben vom 25. Mai 2012 haben wir dies gegenüber Kommissar Andor definitiv abgelehnt. Wir sehen die große Gefahr, dass die Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland weitgehend unmöglich macht. Das flächendeckende System der Freiwilligen Feuerwehren hat sich seit über 150 Jahren fest etabliert.
Nach unserer Überzeugung fehlt es ehrenamtlich Tätigen an klassischen Arbeitnehmereigenschaften, die aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie sind. Das sind im Wesentlichen eine Entgelt-lichkeit, die Eingliederung in den Betrieb der Kommune, die Weisungsgebundenheit, die Fremdbestimmtheit (Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit) sowie entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen. Die Mitglied-schaft in einer Freiwilligen Feuerwehr kann jederzeit, auch ohne Angaben von Gründen, auch mitten im Einsatz, beendet werden.
Es steht zu erwarten, dass vermehrt ehrenamtliche Feuerwehrangehörige den Dienst quittieren, weil sie befürchten müssen, wegen der Zusammenrechnung der Arbeitszeit im Betrieb mit der Freizeitbeschäftigung bei der Feuerwehr am Arbeitsplatz Schwierigkeiten zu bekommen.
Der Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes als Gremium der Vorsitzenden der durch uns vertretenen Landesfeuerwehrverbände und Bundesgruppen hat sich bei seiner Tagung am 25. April 2012 mit der Auffassung von Kommissar Andor befasst und einstimmig beschlossen:
1.Der Deutsche Feuerwehrverband erwartet die Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren ohne jeden Vorbehalt.
2.Der DFV bittet die Bundesregierung, Klarheit zu schaffen. Der Gesetzgeber muss die Nichtan-wendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren undandere ehrenamtlich Tätige in der nationalen Umsetzung sicher zu verankern.
Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Feuerwehrverband, dass Sie Ihre Äußerungen klarstellen. Sie schränken dies allerdings wieder mit der Empfehlung eines entsprechenden Gesundheitsschutzes ein. Dieser wird von den Feuerwehren und den beteiligten Aufsichtsbehörden in Deutschland seit vielen Jahren um-fassend sichergestellt. Einer weiteren Regulierung der Europäischen Union dazu bedarf es nicht.
Auch wenn Sie formal richtig erklären, keine Vorschläge zur Änderung der bestehenden Richtlinien machen zu wollen, so sieht der Deutsche Feuerwehrverband weiter keinen Grund zur Entwarnung. Wir gründen unsere Skepsis auf den wieder genannten Vorbehalten und den Äußerungen vor den Verhandlungen der Sozialpartner.
Der Deutsche Feuerwehrverband würde sich wünschen, dass Sie persönlich aktuell auch für direkte Gespräche mit den Vertretern des Ehrenamtes zur Verfügung stehen. Eine Pressemitteilung ist nicht der richtige Weg der Kommunikation.
Wir werden auch an dieser Stelle über den Fortgang der Angelegenheit informieren. Weitere Informationen zum Thema gibt es online unter www.feuerwehrverband.de/euarbeitszeitrichtlinie.html.Kommission:
Quelle: DFV
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