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Montag, 20. August 2012
CE-Führerscheine nächstes Jahr erst ab 21 und weitere Änderungen im Fahrerlaubnisrecht
Hiermit möchten wir auf Änderungen im Fahrerlaubnisrecht aufmerksam machen, die im kommenden Jahr wirksam werden.
Ab dem 19. Januar 2013 tritt die dritte EG-Führerscheinrichtlinie abschließend in Kraft, die damit einhergehenden Veränderungen sind jedoch nicht von gravierender Natur.
So wird ab 2013 die Mindestaltersgrenze für den LKW-Führerschein C/CE auf 21 Jahre angehoben. Die Altersgrenze von 18 Jahren bleibt jedoch, wenn sich der Fahrschüler in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder vergleichbarem befindet. Übrigens kehrt die rechtliche Lage damit zu den Zeiten vor 1999 zurück, in denen galt bereits das der LKW-Führerschein – die ehemalige Klasse II – erst ab dem 21. Lebensjahr gemacht werden durfte.
Außerdem werden ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Bislang wurden sie unbefristet erteilt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Fahrerlaubnis aber lediglich gegen eine neue gewechselt, der Umtausch ist nicht von einer ärztlichen oder anderen Untersuchung abhängig.
Des Weiteren werden zwei neue Führerscheinklassen eingeführt, die Klasse AM für „Quads und Trikes“ und der Motorradklasse A2.
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