Zum 01. Januar 2013 wurde die Bayerische Bauordnung, um die Pflicht des Anbringens von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, ergänzt. Demnach sind nun nach Artikel 46 Absatz 4 mindestens jeweils ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen anzubringen.
Bei Neubauten gilt diese Pflicht mit einer Baugenehmigung ab dem 01.01.2013. Bei bestehenden Gebäuden müssen die Rauchwarnmelder bis 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden.
Der LFV Bayern hatte sich zur Sinnhaftigkeit von Rauchwarnmeldern in einem Positionspapier mit Unterstützung aller Feuerwehren in Bayern geäußert.
Der Fachbereich 4 hat hierzu eine Fachinformation für die Kommandanten erstellt.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen unter www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/baurecht/ veröffentlicht.
Zudem erfährt man alles zum Thema Rauchwarnmelder auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de .
Die Versicherungskammer Bayern hat in Abstimmung mit dem LFV Bayern einen Flyer herausgegeben, der kostenlos unter https://www.vkb.de/web/html/pk/service/schadenmeldung/sicherheit/publikationen/bestellung/bestellung
(Häuslicher Brandschutz und Einbruchschutz - Rauchmelder) angefordert werden kann.
Ausgabe: 2013 - 02
Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 4
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