Eine gemeinsame Beschaffungsaktion für ganz Unterfranken führt der Bezirksfeuerwehrverband Unterfranken in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Digitalfunk UNTERFRANKEN durch.
Hierzu führt der Bezirksfeuerwehrverband eine Ausschreibung mit dem Ziel einen Rahmenvertrag mit dem wirtschaftlichsten Bieter zu schließen. In dem Rahmenvertrag werden für die teilnehmenden (abrufberechtigten) Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF), Kommunen,
Kreisverwaltungsbehörden und Betriebe mit anerkannten Werkfeuerwehren Gerätepreise und Konditionen
festgelegt.
Die Abrufberechtigten beschaffen in eigener Zuständigkeit nach den Konditionen aus dem Rahmenvertrag.
Der besondere Vorteil dieses Verfahren ist, dass durch die Bündelung des Bedarfs große Stückzahlen und damit günstigere Einkaufspreise erreicht werden. Kommunen, Kreisverwaltungsbehörden, bzw. Betriebe verpflichten sich bei Inanspruchnahme des Rahmenvertrages eine entsprechende Anzahl von Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit (voraussichtlich 3 Jahre) abzunehmen.
Mitte Mai 2013 wurde den Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) und den Kreisverwaltungsbehörden die Informationen über die Bedarfsermittlung zur Weiterleitung an die Kommunen und Betriebe mit staatlich anerkannten Werkfeuerwehren übersandt.
In der Bedarfsabfrage werden die Grundkonfigurationen, wie MRTs (Fahrzeugfunkgeräte), MRT mit Repeater und Gatewayfunktion, HRTs (Handsprechfunkgeräte), HRTs mit Repeater und Gatewayfunktionen, HRTs mit ATEX-Zulassung oder FRTs (Feststationen) abgefragt.
Für das Zubehör, wie Bedienhörer für den Pumpenstand, Systemkabel oder eine zweite Sprechstelle wird vermutlich im Rahmenvertrag ein Pauschalrabatt ausgewiesen.
Die ZRF´s, Städte, Märkte, Gemeinden und Betriebe mit staatlich anerkannten Werkfeuerwehren wurden gebeten, die Bedarfsermittlung und das unterschriebene Bestellformular an das jeweils zuständige Landratsamt, bis zum 14. Juni 2013 abzugeben.
Die Hilfsorganisationen (HiORGs) sind von dieser Bedarfsermittlung/Rahmenvertragsvereinbarung nicht betroffen, da diese in Eigenregie eine landesweite Ausschreibung durchführen.
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