Für Sie erreicht: Der Bayerische Landtag gibt Grünes Licht für die Freiplatzregelung für Feuerwehrangehörige mit 40 Jahren aktivem Einsatzdienst
Bildquelle: Verein Feuerwehrerholungsheim
Der Freistaat Bayern finanziert als Anerkennung für 40 Jahre ehrenamtlichen aktiven Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr einen einwöchigen Aufenthalt (Freiplatz 40 = FP 40) für eine Person im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain.
Der Bayerische Landtag hat mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2014, verabschiedet am 20. Mai 2014, nunmehr die erforderlichen Haushaltsmittel für die Gewährung der Freiplätze zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Gutscheine ist damit ab sofort möglich.
Der LFV Bayern hat sich für die Förderung des Ehrenamts bereits seit 2011 eingesetzt und das Ziel der Ehrenamtsförderung für Feuerwehrdienstleistende, die sich 40 Jahre für das Feuerwehrwesen eingesetzt haben, nie aus dem Auge verloren. "Wir freuen uns sehr, dass unsere Feuerwehrkameraden/innen für 40 Jahre aktiven Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr ein Dankeschön des Freistaates Bayern in Form eines einwöchigen Aufenthalts im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain erhalten. Dafür hat es sich gelohnt, gegenüber der Politik dieses Ziel beharrlich zu verfolgen und sich als Verband für die Interessen der Mitglieder einzusetzen.", so Alfons Weinzierl, Vorsitzender des LFV Bayern.
Vorsitzender Alfons Weinzierl (LFV Bayern) und Vorsitzender Heinrich Waldhutter (Verein Feuerwehrerholungsheim) danken Herrn Staatsminister Joachim Herrmann und Herrn Staatssekretär Gerhard Eck im Namen der Bayerischen Feuerwehren recht herzlich für die Umsetzung der Freiplatzregelung für 40 Jahre aktiven ehrenamtlichen Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr. Der Freistaat Bayern leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des sicherheitsrelevanten Ehrenamts FEUERWEHR.
Weitere Initiative des LFV Bayern
Hinter jeder starken Feuerwehrfrau und hinter jedem tatkräftigen Feuerwehrmann steht ein Partner oder Partnerin, der den Feuerwehrangehörigen in seinem Ehrenamt unterstützt und den Rücken frei hält. Auch die Lebens- und Ehepartner haben es verdient, dass man ihnen "Danke" dafür sagt. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden wollen wir erreichen, dass Gemeinden, Märkte, Städte und Landkreise den Platz für den Partner finanzieren.
Auf Initiative des LFV Bayern hat der bayerische Staatsminister Joachim Herrmann den Bayerischen Städtetag und Bayerischen Gemeindetag darum gebeten, die Kosten für die Begleitperson zu übernehmen. Um dieser Bitte Nachdruck zu verleihen, hat sich auch der Vorsitzende Alfons Weinzierl an die kommunalen Spitzenverbände gewandt und im Namen des LFV Bayern darum gebeten, dieses Anliegen mitzutragen und zu unterstützen.
Die kommunalen Spitzenverbände ihrerseits haben in einem Schreiben an die Bürgermeister/innen und Oberbürgermeister/innen dafür geworben, diesem Wunsch Rechnung zu tragen. Es ist aus ihrer Sicht gerechtfertigt, auch diesem Personenkreis die Möglichkeit zu geben, einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain zu verbringen.
____________________________________________________
Informationen zum Ablauf der Vergabe der FP40
Folgende Information hat das Staatsministerium des Innern zur Umsetzung des Verfahrens an alle Kreisverwaltungsbehörden und Kreis- und Stadtbrandräte herausgegeben:
Für alle Feuerwehrdienstleistenden, die ab dem 1.1.2014 das Ehrenzeichen für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr (nicht: Werkfeuerwehr) ausgehändigt erhalten/erhalten haben, finanziert der Freistaat Bayern einen einwöchigen kostenfreien Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain. Die Geehrten erhalten hierzu jeweils einen entsprechenden Gutschein und ein persönliches Dankschreiben von Herrn Staatsminister Herrmann.
Die Kreisverwaltungsbehörden werden zusammen mit den Urkunden für die Ehrenzeichen aus entsprechenden Dokumentenvorlagen, die das Innenministerium zur Verfügung gestellt hat, auch jeweils Gutscheine und Dankschreiben erstellen.
Gutscheine und Dankschreiben sollen ab sofort jeweils zusammen mit der Urkunde und dem Ehrenzeichen für 40 Jahre Feuerwehrdienst ausgehändigt werden. An den bisherigen örtlichen Verfahren zur Auszeichnung von Feuerwehrdienstleistenden wird hierdurch nichts verändert. Die Ehrung von Feuerwehrdienstleistenden soll weiterhin durch den Personenkreis erfolgen, der bisher die Ehrungen vorgenommen hat. Im Rahmen der Ehrung soll lediglich ergänzend der Gutschein und das Dankschreiben übergeben werden.
Wir haben die Kreisverwaltungsbehörden zudem gebeten, den Personen, die seit 1.1.2014 bereits das Ehrenzeichen für 40 Jahre aktiven ehrenamtlichen Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr ausgehändigt erhalten haben, den Gutschein und das persönliche Dankschreiben zeitnah nachträglich zu übergeben/per Post zu übermitteln. Ein Nachteil entsteht ihnen durch die nachträgliche Übermittlung nicht, da die Gutscheine ab Übergabedatum ein Jahr Gültigkeit haben.
Alle Informationen des Feuerwehrerholungsheims finden Sie unter: www.fp40.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen