Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 haben sich u.a. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 Abs. 1 EStDV in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 2. Juni 2000 (BStBl I 2000 S. 592). Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Vordrucke vorab per Mail verschickt. Diese sind - eigentlich - ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Wegen der rückwirkenden Änderung ist es laut Bundesfinanzministerium nicht zu beanstanden, wenn bis zum 30. Juni 20008 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen verwendet werden.
Orginalanschreiben BMdF mit Mustervorlagen
Quelle: Bundesministerium der Finanzen 19.01.2008
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