Willkommen auf den Seiten des Kreisfeuerwehrverbandes Würzburg

Willkommen auf den Seiten des Keisfeuerwehrverbandes Würzburg

Mittwoch, 2. Juli 2008

Änderung der Zuwendungsrichtlinien zum 01. Juli 2008

Die seit 1. Januar 2005 geltenden Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Dezember 2004, Az.: ID1-2244.1-161) wurden zum 1. Juli 2008 geändert.
Die Änderungs- und Neubekanntmachung wurde im Allgemeinen Ministerialblatt vom 30. Juni 2008 veröffentlicht. Eine konsolidierte Textfassung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) sowie deren Anlagen in der ab 1. Juli 2008 geltenden Fassung wurde auch auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sowie der Regierung von Unterfranken (hier unter www.regierung.unterfranken.bayern.de\Unsere Aufgaben - Sicherheit + Kommunales\Kommunale Angelegenheiten\Förderung von Feuerwehr-Beschaffungen bzw. Förderung von Feuerwehrgerätehäusern) eingestellt.

Die mit der Änderung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) einhergehenden wesentlichen Änderungen wie z. B.
die spürbare Erhöhung der Förderfestbeträge für Feuerwehrfahrzeuge und -geräte,
die Aufnahme der neu genormten Feuerwehrfahrzeugtypen Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 und Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10/6 sowie die
Aufnahme eines Versorgungs-LKWs und eines
Einsatzleitfahrzeuges ELW 1 in die Förderung,
die Eröffnung einer vom Bau unabhängigen Förderung der Beschaffung der Geräteausstattung für Schlauchpflegeeinrichtungen, Atemschutz-Werkstätten und Atemschutz-Übungsanlagen unter gleichzeitiger Einstellung der Förderung der Baukosten,
die Förderung von Baukostenzuschüssen beim Bau von Feuerwehrgerätehäusern und die Förderung von Raten- bzw. Mietkauf bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;
die Einzelheiten sind den neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) vom 13. Dezember 2004, geändert durch Bekanntmachung vom 6. Juni 2008, zu entnehmen.

Keine Kommentare: