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Donnerstag, 26. Februar 2009

Anhebung der Gewichtsklasse von 3,49 to auf 4,25 to.

Lässt der Bund die Feuerwehren fallen?
Europäische Kommission und Bundesverkehrsminister lehnen offenbar eine
Anhebung der Gewichtsklasse von 3,49t auf 4,25 t ab.

Landauf, landab werden unsere Bundespolitiker nicht müde, in ihren Reden immer wieder die Bedeutung
und die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehren hervorzuheben.
Wenn es aber darum geht, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, stellt sich sehr schnell
heraus, dass es sich meist wohl nur um leere Worte handelt, was zumindest im Hinblick auf das Bundesverkehrsministerium so zu sehen ist.
Bestes Beispiel ist hier die von einer breiten Basis geforderte Anhebung der Gewichtsklassen von 3,49 t auf 4,25 t bei der Fahrerlaubnisklasse B. Schon vor über zwei Jahren hatte der LFV Bayern e.V. darauf hingewiesen hat, dass es sowohl durch die Änderung der EU- Führerscheinrichtlinie wie auch durch die Tatsache, dass viele Fahrzeughersteller nicht mehr in der Lage sind, Tragkraftspritzenfahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 t anbieten zu können, zu Problemen bei den Feuerwehren kommen wird.
Es war immer die Meinung des LFV Bayern e.V., dass es widersinnig ist, das Führen einer Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug bis 3,49 t und Einachsanhänger bis 750 kg) zu gestatten, gleichzeitig aber zu verbieten, ein Fahrzeug zu führen, das für sich genommen auf zwei Achsen dieses Gesamtgewicht von 4,25t erreicht.
Vor dem Hintergrund unserer Bemühungen hat der Freistaat Bayern am 19.08.2008 einen Entschließung-antrag in den Bundesrat eingebracht, um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis-klasse B von 3,49 t auf 4,25 t zu realisieren. Der Bundesrat ist dieser Entschließung gefolgt und hat die Bundesregierung gebeten, durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass unter anderem Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen.
Nach dieser Entschließung haben wir uns an den Bayerischen Staatsminister des Inneren und an alle bayerischen Bundestagsabgeordneten gewandt und nochmals um Unterstützung gebeten. Von allen Seiten, von Herrn Innenminister Joachim Herrmann, der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag und der Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD- Bundestagsfraktion, Frau MdB Petra Ernstberger, haben wir diese Unterstützung auch erfahren, da sich alle ebenfalls mit entsprechenden Schreiben an den Bundesverkehrsminister gewandt haben. Das Verkehrsministerium scheint aber die Belange der Feuerwehren nicht zu interessieren, die Freiwilligen Feuerwehren werden „fallengelassen, wie eine heiße Kartoffel“!
Bei der Sendung „Jetzt red i – Europa“ des Bayerischen Rundfunks am 04.02.09 ließ Dr. Martin Selmayr, Sprecher der Europäischen Kommission nun verlauten, dass EU und Bundesverkehrsministerium eine Anhebung der Gewichtsklassen ablehnen. Begründet wurde dies von Herrn Dr. Selmayr zum einen mit den angeblich hohen Unfallzahlen bei den Berufsfeuerwehren München und Berlin. Zum anderen würde man auch keinen Zusammenhang zwischen Katastrophenschutz und Feuerwehr sehen.
Eine Führerscheinregelung wie etwa in Österreich könne es auch nicht geben, da diese in Österreich nicht mehr gelten würde.
Derartige Aussagen sind unseres Erachtens nicht nur von grobem Unverständnis geprägt, sondern ein Schlag ins Gesicht jedes ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden.

Das Bemühen von Unfallzahlen bei den Berufsfeuerwehren München und Berlin liegt vollkommen neben der Sache, da bei diesen Berufsfeuerwehren keine Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) verwendet werden. Gerade um diese Fahrzeuge, die vor allem bei kleineren Ortsfeuerwehren in den ländlichen Bereichen in großer Zahl vorhanden sind, geht es jedoch. Selbstverständlich lassen sich bei der Frage der Unfallzahlen und der Unfallhäufigkeit diese ländlichen Gebiete auch in keinster Weise mit Großstädten wie München und Berlin vergleichen.
Ebenso unzutreffend ist die Aussage bezüglich des in Österreich geltenden Feuerwehrführer-scheins.
Nachfragen bei Österreichischen Landesfeuerwehrverbänden und dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband haben ergeben, dass der im dortigen Führerscheingesetz geregelte Feuerwehr-führerschein geltendes nationales Recht ist.
Nur mit Kopfschütteln kann man schließlich die Auffassung quittieren, dass Feuerwehr nicht Katastrophenschutz sein soll. Wer ist denn dann der Katastrophenschutz in Deutschland, wenn nicht (auch) die Feuerwehr? Von welcher Organisation waren denn dann die vielen tausend Helfer mit den roten Fahrzeugen bei der Schneekatastrophe im Jahr 2006 und den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre? Tatsache ist, dass im bestehenden Gefahrenabwehr- und Hilfeleistungssystem, sowohl in Bayern wie auch auf Bundesebene unter anderem die Feuerwehren als hoheitlich tätige Institutionen und die Rettungsdienste, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, existieren. Es gibt jedoch keine hoheitlich tätig werdende Organisation Katastrophenschutz. Katastrophenschutz ist vielmehr ein Sammelbegriff für alle nach Artikel 7 Absatz 3 BayKSG zur Hilfeleistung im Katastrophenfall Verpflichteten.
Hierzu zählt nach Artikel 7 Absatz 3 Ziffer 4 BayKSG auch die Feuerwehr, die damit im Rahmen der Katastrophenhilfe verpflichtet ist, Mannschaft, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Um es damit nochmals deutlich zu machen: es gibt auf Länder- und Bundesebene keinen Katastrophenschutz, sondern nur die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, Einrichtungen und Behörden. Dies bedeutet aber nichts anderes, als das die Fahrzeuge der Feuerwehren im Katastrophenfall auch Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sind bzw. der Katastrophenschutzbe-hörde unterstehen und damit – wie in Artikel 4, Ziffer 5, Absatz 2 der europäischen Richtlinie gefordert – deren Kontrolle unterstellt sind.

Damit aber könnten das Bundesverkehrsministerium und die Bundesregierung, so wie auch vom Bundesrat bereits gefordert, kraft eigener Kompetenz eine Ausnahmeregelung schaffen – wenn man das nur wollte! Aber scheinbar ist reden leichter als handeln.
Vielleicht interessieren den Bundesverkehrsminister und den Sprecher der Europäischen Kommission die Freiwilligen Feuerwehren nicht, vielleicht sind beide bezüglich der Sachlage auch nur einfach uninformiert.
Wenn aber Feuerwehr tatsächlich kein Katastrophenschutz ist, müssten sich die Feuerwehren vielleicht überlegen, ob sie nicht die Hilfeleistungskontingente für eine länderübergreifende Hilfe im Katastrophenfall wieder auflösen. Nach den Worten von Herrn Dr. Selmayr haben die Feuerwehren dann ja damit wohl nichts zu tun.
Der LFV Bayern e.V. kann jedenfalls für derartige Aussagen und für ein derartiges Verhalten kein Verständnis aufbringen. Wir werden alles daran setzen, eine im Interesse der Feuerwehren liegende Entscheidung herbeizuführen. Dieses Thema kann und wird für den LFV Bayern e.V. an dieser Stelle nicht abgeschlossen sein.

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