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Montag, 16. Februar 2009

Notrufverordnung (NotrufV) verbietet Handynotrufe ohne SIM-Karte

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird zur Zeit
eine Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) erlassen.

Danach sind Notrufe von einem Handy künftig nur noch mit einer betriebsbereiten SIM-Karte möglich. Die bisherige Möglichkeit, Notrufe auch ohne SIM-Karte absetzen zu können, wird gesperrt.
Dies geht aus einer am heutigen Freitag vom Bundesrat beschlossenen Verordnung (Link zur angefügten PDF-Datei) über Notrufverbindungen hervor.

Demnach können Notrufe an die Nummern 110 und 112 künftig nur noch von Handys abgesetzt werden, in denen eine aktive SIM-Karte steckt. Gleichzeitig müssen die Netzbetreiber sicher stellen, dass im Ernstfall auch Notrufe netzfremder Kunden vermittelt werden. Mit der neuen Verordnung will der Gesetzgeber unter anderem dem Missbrauch der Notrufnummern vorbeugen. Die "bisher festgestellten sehr häufigen missbräuchlichen" Anrufe von Handys ohne Karte seien nun nicht mehr zulässig, heißt es in der Verordnung.

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