LFV Bayern e.V. erreicht nach langjährigem zähen Ringen einen Teilerfolg für die bayerischen Feuerwehren
Wie bekannt, erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 to. Damit entfällt die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 to. zu führen.
Vor dem Hintergrund verschärfter Abgasvorschriften und Vorrichtungen zum Unfallschutz sind die verfügbaren Fahrgestelle z.B. das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) schwerer geworden, sodass die Fahrzeug- und Aufbauhersteller keine relevanten Fahrzeuge mehr unter 3,5 to. anbieten können
Diese Entwicklung hat der Landesfeuerwehrverband Bayern bereits vor Jahren erkannt und immer wieder gegenüber der Politik dieses Problem verdeutlicht!
Durch die maßgebliche Unterstützung des DFV, des bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann und der CDU/CSU- Bundestagsfraktion kam der Ball endlich ins Rollen und das jetzt sich abzeichnende Ergebnis kann zumindest als Teilerfolg und Kompromiss gesehen werden.
Es lässt sich wie folgt darstellen:
Bis 4,75 Tonnen soll eine Ausbildung und Prüfung innerhalb der Organisation ermöglicht werden
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren kann eine Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t erteilt werden, wenn sie mindestens seit zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind, von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren ausgebildet worden sind und in einer praktischen Prüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Für den Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann, sollen nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses unter anderem folgende Bedingungen angesetzt werden: Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein. Weitere Festlegungen, zum Beispiel den Inhalt der internen Ausbildung, sollen die Länder individuell treffen.
Damit wurde der Forderung des LFV Bayern e.V. zumindest teilweise Rechnung getragen, wonach in den Bundesländern, in denen eine Regelung bis 4,75 Tonnen aufgrund der vielen kleinen Ortsfeuerwehren sinnvoll ist (in Bayern sind dies von den insgesamt 7.700 Feuerwehren immerhin über 3.000), Wert darauf gelegt werden muss, dass Ausbildung und Prüfung auf den am geringsten nötigen Aufwand begrenzt werden. So könnte eine entsprechende Ausbildung z.B. im Rahmen der regulären Maschinistenausbildung erfolgen.
Bis 7,5 Tonnen „C 1 Feuerwehr“: halbe Kosten und Umschreibung
Bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine abgespeckte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung geplant, die mit maximal rund 700 Euro plus Prüfungsgebühr etwa zwischen ein Drittel und zur Hälfte günstiger sein könnte als die reguläre Fahrschulausbildung der Klasse C 1. Außerdem soll „C 1 Feuerwehr“ nach zwei Jahren Nutzung in der Feuerwehr zu einem vollwertigen Führerschein C 1 umgeschrieben werden können.“
Nach der Beschlussfassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßen-verkehrsgesetzes im Bundestag und dem Inkrafttreten muss zunächst noch die Umsetzung in den Ländern durch Rechtsverordnungen erfolgen, was sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Erst dann kann der Feuerwehr-Führerschein in der Praxis umgesetzt und angewandt werden.
Der LFV Bayern e.V. ist sich durchaus der Tatsache bewusst, dass das ursprünglich gesetzte Ziel, eine Erweiterung der Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen ohne jegliche weitere Ausbildung, Prüfung und Kosten mit dieser Kompromisslösung noch nicht erreicht wurde. Dies war und ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der bestehenden verschiedenen Gesetzeslagen, sowohl auf Bundesebene, wie auch auf EU-Ebene trotz aller Anstrengungen nicht zu verwirklichen gewesen.
Dennoch konnte der LFV Bayern e.V. mit dieser neuen Feuerwehrführerschein-Regelung sicherlich einen großen Teilerfolg erzielen und für unsere Mitgliedsfeuerwehren auf den Weg bringen. Selbstverständlich wird der LFV Bayern e.V. sich nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern weiter am Ball bleiben, die Entwicklung und Umsetzung dieser Neuregelung kritisch beobachten, um dann in der nächsten Legislaturperiode das ursprünglich gesetzte Ziel möglichst doch noch zu verwirklichen. Dies hat auch die CDU/CSU- Bundestagsfraktion in Aussicht gestellt.
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