Willkommen auf den Seiten des Kreisfeuerwehrverbandes Würzburg

Willkommen auf den Seiten des Keisfeuerwehrverbandes Würzburg

Donnerstag, 27. August 2009

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

In der Verbandszeitschrift "Florian kommen" wurde bereits in der Ausgabe Nr. 79 vom 12.03.2009 umfassend über die ab September geltenden Änderungen im Rahmen des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) berichtet.

Nachdem diese Änderungen nun unmittelbar „vor der Tür stehen“, hierzu nochmals eine Information des DFV.

Ergänzend möchten wir nochmals ausdrücklich auf die Befreiungen nach dem BKrFQG hinweisen:

Das BKrFQG gilt nicht für den privaten Bereich oder für Fahrzeuge, die mit den Führerschein B gefahren werden dürfen.

Außerdem gilt das BKrFQG nicht für:

Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, Polizei, Zoll, dem zivilen Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste

Kraftfahrzeuge die zur Reparatur- oder Wartungszwecke, neu oder umgebaut wurden und noch nicht in Betrieb sind (z.B. Werkstattfahrten oder Fahrten von Prüfern oder Sachverständigen, die in der Regel nicht gewerblich das Fahrzeug nutzen)

Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufes verwenden, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (z. B. Maler, Maurer, Zimmerer usw. Personen deren Geschäft nicht die Güterbeförderung oder die Personenbeförderung ist).

Keine Kommentare: