Der LFV erreichte eine pauschale Anhebung der Aufwandsentschädigung für Kommandanten und deren Stellvertreter sowie für Kreisbrandräte, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister bei den kommunalen Spitzenverbänden. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. hat sich erfolgreich für eine pauschale Anhebung der Entschädigungssätze für die Kommandanten und die besonderenFührungsdienstgrade im Rahmen der Novellierung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz eingesetzt. Hintergrund der Erwägungen des LFV Bayern e.V. war, dass es bei den besonderen Führungsdienstgraden auf Landkreisebene seit 1990 keine pauschale Erhöhungder Entschädigungen mehr gegeben; bei den Kommandanten und den stellvertretenden Kommandanten gab es eine derartige Erhöhung noch nie.Auf der anderen Seite hat sich die Arbeit der Feuerwehren und der besonderen Führungsdienstgrade in den letzten Jahren stark verändert. Die Zahl der Einsätze hat sich nahezu verdreifacht; immer komplexere Schadensereignisse stellen die Feuerwehren und die Führungskräfte vor immer neue Aufgaben. Bedingt durch neue und vielfältigere Aufgaben ist auch die Verantwortung und die Verantwortlichkeit, gerade der Kommandanten und Führungskräfte, gestiegen.
Um dem wenigstens zum Teil Rechnung zu tragen, sollte nach Auffassung des LFV-Vorsitzenden Alfons Weinzierl eine einmalige pauschale Anhebung der Entschädigungssätze erfolgen, so dass den Kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Verbandsanhörung zur Novellierung der AVBayFwG konkrete Vorschläge hierzu gemacht wurden.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben signalisiert, dass sie einer pauschalen Anhebung bei den Fahrzeugkategorien A und B von rund 25% und bei den besonderen Führungsdienstgraden von immerhin noch rund 13% zustimmen werden. Der LFV begrüßt diese Entscheidung und dankt an dieser Stelle den Kommunalen Spitzenverbänden für ihre Unterstützung, die auch aufzeigt, dass sich die Interessenvertreter der Träger der Feuerwehren und der Stadt- und Landkreise des Stellenwerts der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Feuerwehren bewusst sind.
Fahrzeugkategorie A:Derzeit: 20,60 € Neu: 25.00 €
Fahrzeugkategorie B:Derzeit: 33,40 € Neu: 42.00 €
Die Umsetzung erfolgt noch rückwirkend zum März 2009 nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern
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