Die jahrelangen Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden
und der Bayerischen Staatsregierung über die Finanzierung des Digitalfunks für
Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehren dürften bald zu einem guten Abschluss
kommen. Nachdem der im Frühjahr dieses Jahres gefundene Kompromiss
Anfang Oktober seitens der Staatsregierung abgelehnt worden ist, hat sich
Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon mit Gemeindetagspräsident Dr. Uwe
Brandl über einen neuen Finanzierungsvorschlag geeinigt. Brandl: „Mit dem Vorschlag
können wir gut leben. Vor allem die hohe Förderung der Handsprechfunkund
Fahrzeugfunkgeräte der Feuerwehren wird die kommunalen Kassen entlasten.
Durch die Festschreibung des kommunalen Beitrags an den Betriebskosten
dürften Kreisumlageerhöhungen vermieden werden. Wir sind zufrieden.“
Im Einzelnen sieht der Kompromiss Folgendes vor:
1. Die Kommunen beteiligen sich an den laufenden Kosten des BOS-Digitalfunks.
2. Die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Staat / Kommunen / Rettungsdiensten
erfolgt im Verhältnis 60% / 20% / 20%. Kommunen und Rettungsdienste haben
damit grundsätzlich Leistungen an den Staat in Höhe von je 7,6 Millionen
Euro jährlich zu erbringen.
3. Nach einer Betriebszeit von drei Jahren nach der vollständigen Inbetriebnahme
des Netzes wird die Aufteilung der Betriebskosten auf Staat / Kommunen / Rettungsdiensten
überprüft.
4. Die Kommunen erbringen ihren Anteil an den Betriebskosten durch Zahlung eines
Festbetrags in Höhe von 3,0 Millionen Euro jährlich an den Staatshaushalt
und mietfreie Zurverfügungstellung von Antennenstandorten; diese Leistung wird
mit weiteren 3,0 Millionen Euro Jahresbetrag bewertet. Dem Staatshaushalt fließen
insofern keine Mittel zu. Der Restbetrag in Höhe von jährlich 1,6 Millionen
Euro muss von den Kommunen nicht gezahlt werden. .
Der zu zahlende Betrag von 3,0 Millionen Euro wird einwohnerabhängig auf die
96 Landkreise und kreisfreien Städte verteilt, die Modalitäten werden in entsprechenden
Verträgen mit Landkreisen und kreisfreien Städten vom Innenministerium
festgelegt. Zur Erleichterung der Abwicklung wird eine kassenmäßige Verrechnung
mit einer geeigneten Finanzausgleichsleistung angestrebt.
5. Die Kostenbeteiligung der Kommunen setzt im Jahr 2013, spätestens aber mit
vollständiger (bayernweiter) Bereitstellung des Digitalfunksnetzes, ein.
6. Es findet eine Endgeräteförderung hinsichtlich der notwendigen Erstausstattung der Feuerwehren aus staatlichen Haushaltsmitteln
statt. Der Fördersatz beträgt 80% der reinen Gerätekosten zuzüglich
der Kosten des Zubehörs ohne Einbaukosten.
Als zuwendungsfähig anerkannt werden höchstens Gerätekosten eines
bei der Polizei verwendeten Standardgeräts. Die Förderung wird
beginnend 2010 über sechs Jahre verteilt mit annähernd gleichen
Jahresbeiträgen stattfinden.
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