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Dienstag, 17. August 2010

Gültigkeit der alten Arbeitsstätten-Richtlinie verlängert

Mit der Neufassung der Arbeitsstättenverordnung im Jahr 2004 wurde festgelegt,
dass die alten Arbeitsstätten-Richtlinien spätestens im August 2010 außer Kraft
treten sollen. Diese Frist hat der Bundesrat nun bis Ende 2012 verlängert, weil die
als Ersatz geplanten neuen Arbeitsstätten-Regeln nicht im erwarteten Umfang
vorlagen.

Hintergrund: Mit der Verabschiedung der neuen Arbeitsstättenverordnung im Jahr
2004 wurde der Ausschuss für Arbeitsstätten eingerichtet. Er hat die Aufgabe, die zur
alten Arbeitsstättenverordnung aus dem Jahre 1974 erstellten Arbeitsstätten-
Richtlinien zu überarbeiten und in neue Regeln für Arbeitsstätten zu überführen.
Dafür war in § 8 ArbStättV eine Übergangszeit von 6 Jahren vorgesehen worden,
in dem die bisherigen Arbeitsstätten-Richtlinien weiterhin gültig sein sollten. Dieser
Übergangszeitraum wäre im August 2010 ausgelaufen.
Bisher konnte nur ein geringer Teil der Arbeitsstätten-Richtlinien durch neue
Arbeitsstätten-Regeln ersetzt werden. Insgesamt sind derzeit die folgenden 6
Regeln veröffentlicht:

• ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
• ASR A1.7 Türen und Tore
• ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
• ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
• ASR A3.5 Raumtemperatur
• ASR A4.4 Unterkünfte

Am 9. Juli hat der Bundesrat beschlossen, die Gültigkeit der alten Arbeitsstätten- Richtlinien bis max. 31.12.2012 zu verlängern , sofern sie nicht vorher durch neue Arbeitsstätten-Regeln ersetzt wurden. Damit soll einer „Verunsicherung der betrieblichen Praxis“ vorgebeugt werden.

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