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Dienstag, 14. Juni 2011

Staat kürzt Reisekosten der ehrenamtlichen Führungsdienstgrade der Feuerwehren in Bayern!!

Ehrenamtliche Führungsdienstgrade fühlen sich vom Staat allein gelassen!

Wir werden dem Staat nicht länger zuschauen – wir fordern ein Handeln statt Sonntagsreden!
Art. 20 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes besagt, dass der Kreisbrandrat, die Kreisbrandinspektoren und die Kreisbrandmeister für im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallende Reisekosten eine Vergütung erhalten. In der Praxis bedeutete dies bisher, dass die besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehr beispielsweise für jeden gefahrenen Kilometer – in der Regel von zu Hause aus – Kilometergeld erstattet bekommen haben. Nunmehr wurde jedoch durch § 5 des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 vom 12.April 2010 (GVBl. S. 169) das für die Abrechnung dieser Reisekosten einschlägige Bayerische Reisekostengesetz (BayRKG) mit Wirkung zum 1. Mai 2010 geändert.

Der neu eingefügte Art. 2 Abs. 2 Satz 2 BayRKG besagt, dass Dienstort die Gemeinde ist, in der sich die Dienststelle befindet, bei der Dienstreisende ständig oder überwiegend ihren Dienst zu leisten haben. Satz 3 derselben Vorschrift lautet: „Haben Dienstreisende keine Dienststelle im Sinn von Satz 2, gilt die Dienststelle, der der Berechtigte organisatorisch zugeordnet ist, als Dienststelle im Sinne dieses Gesetzes; dies gilt auch bei Tele- oder Wohnraumarbeit.“ Hierbei handelt es sich bei den besonderen Führungsdienstgraden um die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, in der Regel also das Landratsamt (LRA). Eine weitere folgenschwere Änderung findet sich in dem ebenfalls neu eingefügten Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRKG: „Wird die Dienstreise an der Wohnung angetreten oder beendet, werden höchstens die Fahrtkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststelle angefallen wären.“

Die Folgen dieser Änderungen des BayRKG für die besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehren sind gravierend. Da lediglich ein geringer Teil – und selbst dann meistens nur die Kreisbrandräte – eine tatsächliche Dienststelle mit Büro etc. im z.B. zuständigen LRA haben, wird der weit überwiegende Teil von zu Hause aus tätig. Mit Blick auf die neuen Regelungen des BayRKG bedeutet dies nunmehr, dass für die Geltendmachung von beispielsweise Kilometergeld, nur noch die Reisekilometer ab bzw. zum LRA gelten. Für etwaige Dienstbesprechungen im LRA können mithin künftig sogar gar keine Reisekosten mehr geltend gemacht werden. Und ist ausnahmsweise die Fahrtstrecke ab zu Hause kürzer als die vom LRA aus, dann kann nur erstere geltend gemacht werden; zu Lasten des Berechtigten.

Als Beispiel: Wohnt der besondere Führungsdienstgrad 30 Kilometer vom LRA entfernt und im LRA wird ein Termin wahrgenommen, bekommt er überhaupt keine Reisekosten erstattet, da der Dienstort eben das LRA ist. Fährt er von zu Hause 25 Kilometer zu einer Gemeinde oder Feuerwehr, die nur drei Kilometer vom LRA weg ist, bekommt er nur noch für die drei Kilometer die Reisekosten erstattet.

Führungsdienstgrade machen ihre ehrenamtliche Arbeit von zu Hause aus, ob Schreibarbeiten, ob Stellungnahmen, ob Übungsausarbeitungen, ob Termine bei den Feuerwehren oder bei den Gemeinden, ob zu Schulungen, Ausbildungen, Leistungsprüfungen oder zu Einsätzen. Sie fahren dabei i.d.R. ab dem Wohnort und dafür werden Sie jetzt auch noch bestraft!

Bisher wenden noch viele Landratsämter für ehrenamtliche Führungsdienstgrade die Regelung „Dienstreisestart am Wohnort oder der Arbeitsstelle“ weiter an. Fragt sich nur, wie lange dies noch geht?

Wir fühlen uns im Stich gelassen! Nur Sonntagsreden, aber keine Umsetzung!

Trotz der umgehend eingereichten Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes und des Bayerischen Landkreistages noch in 2010 und trotz geführter Gespräche mit Verantwortlichen der zuständigen Bayerischen Staatsministerien (des Innern und der Finanzen) erfolgte bis heute keine Reaktion. In Anbetracht sowohl der Ehrenamtlichkeit der genannten Tätigkeit als auch der vielfach von der Politik propagierten „Stärkung des Ehrenamtes“, ist dieses Verhalten mehr als unverständlich.

Sonntagsreden und lobende Worte bei Versammlungen und Gründungsfesten brauchen wir nicht, wir brauchen endlich eine tragbare Entscheidung! Aber anscheinend hat unsere Politik doch kein ernsthaftes Interesse an unserer ehrenamtlichen Arbeit!

Aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes kann es jedenfalls nicht sein, dass die besonderen Führungsdienstgrade der bayerischen Feuerwehren ehrenamtlich tätig werden und zudem für einen Großteil ihrer tatsächlichen Reisekosten selbst aufkommen müssen. Handeln statt Sonntagsreden wäre hier die Aufgabe des Staates!

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