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Freitag, 28. Juni 2013

Rettungsgasse für Hilfs- und Rettungsdienste

Die Hauptreisezeit steht unmittelbar bevor: Ab Juli rollt wieder eine Welle von Urlaubsreisenden über Bayerns Straßen, vor allem auf den Autobahnen.

Im dichten Sommerreiseverkehr passieren leider auch immer wieder Unfälle. Umso wichtiger ist es, dass die nachfolgenden Autofahrer von Anfang an die vorgeschriebene Rettungsgasse für Hilfs- und Rettungsdienste bilden. Denn nach einem Unfall müssen Rettungsfahrzeuge die Verletzten schnellstmöglich erreichen, um deren Überlebenschance zu erhöhen: Dabei zählt jede Minute!

Auch die im Stau stehenden Autofahrer profitieren davon, wenn die Unfallstelle möglichst zügig geräumt wird. Wie der Alltag aber häufig zeigt, denken viele Autofahrer nicht an eine Rettungsgasse und fahren zu dicht auf die voranfahrenden Autos auf. 

Freie Fahrt für Hilfs- und Rettungsdienste

Die Rettungsgasse hilft, aktiv bei der Rettung von Menschen mitzuhelfen. Für Innenminister Herrmann ist das Grund genug, um dieser wichtigen Regel wieder zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen und den Autofahrern klar zu machen, wie wichtig die Rettungsgasse ist. Daher hat er gemeinsam mit dem Vorsitzenden des ADAC Südbayern, Dr. August Markl, eine Kampagne zur Rettungsgasse vorgestellt.

Gemeinsam mit dem ADAC hat das Innenministerium einen Flyer entworfen, in dem die wichtigsten Verhaltensregeln in aller Kürze aufgezählt sind. Staatsminister Herrmann apelliert an alle Autofahrer: "Helfen Sie Leben retten! Bilden Sie die Gasse immer zwischen dem linken und den daneben liegenden rechten Fahrstreifen!"

Die Rettungsgassen-Kampagne wird auch von der Landesverkehrswacht Bayern, vom Landesfeuerwehrverband, vom Bayerischen Roten Kreuz, vom Technischen Hilfswerk und vom Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen unterstützt. 

Maßnahmenkatalog Rettungsgasse

In einer vom Innenministerium einberufenen Expertenrunde mit Vertretern des ADAC, des Bayerischen Rundfunks, der Landesverkehrswacht Bayern, des Landesfeuerwehrverbandes, des Bayerischen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks, des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser Hilfsdienstes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sowie des Assistance Partner Vereins wurde bereits Anfang des Jahres ein ganzes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Rettungsgassenbildung zu verbessern.

Erste Erfolge gibt es bereits: Dank der Unterstützung der Radiosender, insbesondere des Bayerischen Rundfunks, wird seit dem Frühjahr in Verkehrsdurchsagen wieder zur Bildung der Rettungsgasse aufgefordert.

Als weitere Maßnahme werden wir mit Hinweistexten auf speziell ausgestatteten Polizeifahrzeugen an stark belasteten Autobahnen dazu auffordern, die Rettungsgasse offen zu halten. Daneben wird derzeit geprüft, ob an Autobahnen auf Schilderbrücken und Verkehrsbeeinflussungsanlagen spezielle Rettungsgassenhinweise gezeigt werden können. Des Weiteren sollen die bereits in Österreich bewährten Hinweisschilder zur Rettungsgasse an besonders staugefährdeten Autobahnabschnitten aufgestellt werden.

Eins links – zwei rechts: Regeln für die Rettungsgasse

Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden. Wenn die Fahrzeuge schon dicht auf dicht stehen, ist es oftmals nicht mehr möglich, den Hilfsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen. Die Abstände zum Vordermann sind dann schon zu gering, um noch zu rangieren. Bilden Sie daher die Rettungsgasse, indem Sie

  • die Geschwindigkeit verringern und nach dem Merksatz „Eins links-zwei rechts" langsam an den Fahrbahnrand fahren.
  • Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt.
  • Ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um reagieren zu können.
  • Die Rettungsgasse offen halten, bis der Verkehr wieder rollt.

Auf dreispurigen Autobahnen muss die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. Auf zweispurigen Straßen fahren Autos auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand.

Wichtig ist: Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse. Er kann immer nur Notbehelf sein!

Flyer "Eins links – zwei rechts: Regeln für die Rettungsgasse"

Weitere Infos: www.sichermobil.bayern.de

Quelle Text und Fotos: Bayerisches Staatsministerium des Innern