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Mittwoch, 24. Juli 2013

EURO VI Ausnahme für Feuerwehren in Bayern


Nach monatelangem Drängen des LFV Bayern hat nun das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie am 16.07.2013 eine Arbeitsanleitung für die Zulassungsstellen in Bayern hinsichtlich einer Befreiung von der Abgasnorm EURO VI für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes herausgegeben.

Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wurde nun eine allgemeine Ausnahme für zweiachsige Lastkraftwagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes von der Abgasnorm EURO VI, vorerst befristet bis 31.12.2016, erlassen. Dies betrifft alle Fahrzeuge von 3,5 bis 18 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM).

Für drei- oder vierachsige Fahrzeuge mit einer zGM über 18 Tonnen (i.d.R. Wechselladerfahrzeuge) kann eine Einzelausnahme erteilt werden, wenn dies begründet wird.

D.h. für die Feuerwehren, dass auch weiterhin Fahrgestelle mit EURO V Motoren ausgeschrieben, beschafft und als Feuerwehreinsatzfahrzeug dann auch zugelassen werden können. Ein entsprechender Beitrag dazu, wird in der nächsten Brandwacht durch das StMI noch veröffentlicht.

Der LFV Bayern bedankt sich in diesem Zusammenhang für die nachdrückliche Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern und die nunmehrige Umsetzung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium.
Im Fachbereich 1 steht unter "Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereichs 1" eine Arbeitsanleitung zum Download zur Verfügung. Hier bitte klicken

Quelle: LFV Bayern

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