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Freitag, 5. Juli 2013

Rettungsgasse hilft Leben retten - Freie Fahrt für Hilfs- und Rettungsdienst

 "Die Rettungsgasse hilft Leben retten", hat heute Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck in Dettelbach bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem ADAC Nordbayern zur Rettungsgasse betont. Eck appellierte an alle Autofahrer, die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr zwischen dem linken und dem daneben liegenden rechten Fahrstreifen zu bilden und immer offen zu halten. "Eine schnelle Versorgung ist für die Unfallbeteiligten in vielen Fällen lebensrettend", so Eck zur Begründung. "Auch die im Stau Stehenden profitieren von einer zügigen Räumung der Unfallstelle." Gleichzeitig stellte der Innenstaatsekretär die neue bayerische Informationskampagne vor, um die Notwendigkeit der Rettungsgasse wieder stärker in das Bewusstsein der Autofahrer zu rücken.

Viele Autofahrer denken bei Staus auf Autobahnen nicht an eine Rettungsgasse, verdeutlichte der Innenstaatssekretär am Beispiel der Bundesautobahn A3. Dort hätten die zurückliegenden Baumaßnahmen gezeigt, dass gerade in Baustellenbereichen auch geringfügige Fahrzeugpannen kilometerlange Staus verursachen können. Besonders in den Rückstaus steige dann die Gefahr weiterer Unfälle. Mit Blick auf den Weiterbau der A3 in Richtung Hessen sagte Eck, dass die zum Teil auf verschiedenen Ebenen verlaufenden Richtungsfahrbahnen Rettungsmaßnahmen erheblich erschweren könnten. "Deshalb kommt es dort besonders darauf an, eine Rettungsgasse zu bilden und offen zu halten."

Wie Eck erläuterte, habe das bayerische Innenministerium im Rahmen des neuen bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2020 'Bayern mobil – sicher ans Ziel' zusammen mit dem ADAC ein neues Faltblatt entwickelt. Dort seien die wichtigsten Verhaltensregeln zur Rettungsgasse zusammengefasst. Das Faltblatt werde nun unter anderem durch die Stauberater des ADAC an die Autofahrer verteilt und ist auch unter www.sichermobil.bayern.de abrufbar. Ergänzend gebe es bereits seit einigen Monaten gezielte Rundfunkdurchsagen, die im konkreten Stau-Fall zur Bildung der Rettungsgasse aufrufen. "Zudem werden wir an stark belasteten Autobahnen mit Hinweistexten auf speziell ausgestatteten Polizeifahrzeugen dazu auffordern, die Rettungsgasse offen zu halten", so Eck. Daneben werde derzeit geprüft, ob an Autobahnen auf Schilderbrücken und Verkehrsbeeinflussungsanlagen spezielle Rettungsgassenhinweise gezeigt und die bereits in Österreich bewährten Hinweisschilder aufgestellt werden können.

Die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse ist in Paragraf 11 der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschrieben. Darin heißt es: Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden. Laut Eck gehören zu den Hilfsdiensten auch Fahrzeuge mit gelben Rundumleuchten wie Abschleppfahrzeuge und dem ersten Anschein nach nicht als Hilfsdienste erkennbare Fahrzeuge, die unter anderem von den Umweltbehörden sein können. Daneben muss die Rettungsgasse ausreichend breit sein, beispielsweise für Autokräne. Der Seitenstreifen sei kein Ersatz für die Rettungsgasse, machte Eck deutlich.

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