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Freitag, 13. März 2015

Rauchmelder retten leben! - Haben Sie bereits Rauchmelder installiert?

Würzburg/Veitshöchheim - Die Alarmmeldung lautete: "Brand Rauchmelder privat". Dieses Schlagwort der Integrierten Leitstelle (ILS) Würzburg bedeutet, dass es sich um einen Brandeinsatz handelt, bei dem einer oder mehrere Rauchmelder in einem Privathaushalt ausgelöst haben, jedoch zum Zeitpunkt der Meldung keine offensichtliche Ursache (z.B. Zimmerbrand) erkennbar ist. Die Aurückung besteht dann aus mindestens 2 bis 3 Löschfahrzeugen, um bei einem tatsächlichen Schadensereignis ausreichend Einsatzkräfte und Material vor Ort zu haben.

So auch in diesem Fall, als am Donnerstag, 12.03.2015, um 13:35 Uhr die Feuerwehren Veitshöchheim und Güntersleben in die Thüngersheimer Straße in Veitshöchheim alarmiert wurden.

Die Bewohnerin eines Einfamilienhauses hörte schon nach dem Öffnen der Eingangstüre den schrillen Alarmton der Rauchmelder aus dem 1. Obergeschoss. Da sie sich nicht sicher war, ob sich noch eine weitere Bewohnerin im Haus befand, ging sie sofort nach oben um nachzuschauen. Glücklicherweise war niemand im Haus, jedoch gab es im Obergeschoss eine geringfügige Verrauchung und es war Schmorgeruch wahrnehmbar. Nach Absetzen des Notrufes alarmierte die ILS Würzburg zusätzlich zur Feuerwehr den Rettungsdienst und die Polizei.

Da kein offener Brand feststellbar war, wurde mit der Wärmebildkamera nach der Ursache für die leichte Verrauchung und den Schmorgeruch gesucht, vermutliche Ursache war ein Defekt an einem elektrischen Gerät im Hauswirtschaftsraum im 1. Obergeschoss. Danach wurde noch der Rest des Hauses mit der Wärmebildkamera kontrolliert und das Haus mit dem Hochdrucklüfter entraucht.

Dieser Einsatz zeigt wieder einmal deutlich die Notwendigkeit von Rauchmeldern in privaten Häusern und Wohnungen, die Bewohnerin wurde so schon bereits beim Betreten des Hauses auf eine drohende Gefahr aufmerksam gemacht und konnte so umgehend die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Informationen zum Thema Rauchmelder: Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein


Freitag, der 13. März, ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" und die Feuerwehren weisen die Bürger an diesem Tag überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

"Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig", erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. "Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt", empfiehlt Rudolph.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.

Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum

In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg- Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf, Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und mitnehmen.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden- Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den kommenden Jahren nachzurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: "Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein". Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern unter: www.rauchmelder-lebensretter.de




Dieser Bericht beruht auf einer Information der Freiwillige Feuerwehr Veitshöchheim (Martin Hagenau) und dem  Forum Brandrauchprävention e.V.  ("Rauchmelder retten Leben")