Die GEMA hat mitgeteilt, dass die mit dem DFV vereinbarten Vergütungssätze U-VK geändert worden sind.
(Rahmenvertrag: 1510080200)
Die neuen Vergütungssätze finden für Mitglieder des DFV ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.
Zur Frage der Höhe des Nachlasses für Feuerwehren aus der Umsetzung des Rahmenvertrags RV 8 Nr. 2 (3) rufe wird in Erinnerung gerufen, dass für Musikdarbietungen, soweit sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen und die Einwilligung vorher ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Gesamtvertrages erworben wird, auf die jeweils gültigen Vergütungssätze ein Gesamtvertragsnachlass von derzeit 20 % eingeräumt wird.
Die jeweils gültigen Vergütungssätze finden Sie im Internet unter https://www.gema.de/ad-tarife
Quelle: DFV / GEMA 02.01.2012
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