Der Freistaat Bayern finanziert seit Januar 2014 als Anerkennung für 40 Jahre ehrenamtlichen aktiven Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr einen einwöchigen Aufenthalt (Freiplatz 40 = FP 40) für eine Person im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain.
Der Bayerische Landtag hat mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2014, verabschiedet am 20. Mai 2014, nunmehr die erforderlichen Haushaltsmittel für die Gewährung der Freiplätze zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Gutscheine ist damit ab sofort möglich.
Hinter jeder starken Feuerwehrfrau und hinter jedem tatkräftigen Feuerwehrmann steht ein Partner oder Partnerin, der den Feuerwehrangehörigen in seinem Ehrenamt unterstützt und den Rücken frei hält. Auch die Lebens- und Ehepartner haben es verdient, dass man ihnen "Danke" dafür sagt. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden wollen wir erreichen, dass Gemeinden, Märkte, Städte und Landkreise den Platz für den Partner finanzieren.
Auf Initiative des LFV Bayern hat der bayerische Staatsminister Joachim Herrmann den Bayerischen Städtetag und Bayerischen Gemeindetag darum gebeten, die Kosten für die Begleitperson zu übernehmen. Um dieser Bitte Nachdruck zu verleihen, hat sich auch der Vorsitzende Alfons Weinzierl an die kommunalen Spitzenverbände gewandt und im Namen des LFV Bayern darum gebeten, dieses Anliegen mitzutragen und zu unterstützen.
Im Landkreis Würzburg haben sich bereits viele Kommunen bereit erklärt, die Kosten für die/den Begleiter zu übernehmen. Auf der Homepage des KFV Würzburg unter Download www.kfv-wuerzburg.de Gutschein_Gemeinde.pdf kann der entsprechende Gutschein bezogen werden. Dieser muss durch die Gemeinde unterschrieben und im Feuerwehrheim abgegeben werden.
Der Kreisfeuerwehrverband bedankt sich bei den Verantwortlichen unserer Städte und Gemeinden für diese Bereitschaft.
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