Samstag, den 15. Dezember 2012 um 11.00 Uhr
erfolgen.
Hierbei wird unterschieden zwischen
o „Warnung der Bevölkerung“ (hiervon sind die Gemeinden im 25km Umkreis um das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld betroffen) und
o „Alarmierung der Feuerwehr“.
Nur durch den tatsächlichen Betrieb können eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder den Alarmgebern erkannt und behoben werden. Fehlfunktionen bitten wir dem LRA Würzburg, Fachbereich 13 mitzuteilen.
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