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Montag, 8. September 2008

Sonderförderprogramm für die Beschaffung von Hilfeleistungssätzen

Wie bereits berichtet, hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren ein Sonderförderprogramm für die Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungssätzen beschlossen.
Nachdem das Sonderförderprogramm für die Beschaffung von Hilfeleistungssätzen nunmehr veröffentlicht wurde (Pressemitteilung Bayer. StMI), möchten wir Sie über das, was wir für Sie erreichen konnten, nachfolgend informieren.
Ein erster Entwurf sah im Kern vor, dass die Ersatzbeschaffung von HLS nur im Paket gefördert wird. Der HLS hätte aus Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder, Pumpenaggregat, Schwelleraufsatz und Zubehör (Gerät zum Trennen von Verbundglasscheiben, mit Glaskörner und ein Satz Unterbaumaterial für Fahrzeuge) bestehen müssen. Voraussetzung für eine Förderung wäre unter anderem gewesen, dass Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder und Pumpenaggregat mindestens 10 Jahre alt sind und sich bei der Antragstellung auf einem LF 8/6, LF 16/12, LF 10/6, HLF 10/6, HLF 20/16 oder einem RW 2 befinden. Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen hätte dann das komplette Paket (also mit Schwelleraufsatz und Zubehör) angeschafft werden müssen.
Mit dem jährlich zur Verfügung stehenden Förderbetrag von 420.000 € hätte je Kalenderjahr die Ersatzbeschaffung von 70 HLS gefördert werden können, wobei seitens des Innenministerium ein fester Verteilungsschlüssel ohne Möglichkeit der Verschiebung zwischen den Regierungsbezirken vorgesehen war.
Nachdem sich der LFV Bayern e.V. zunächst schriftlich zu den beabsichtigten Zuwendungsrichtlinien geäussert hatte und in dem darauf folgenden weiteren Entwurf unsere Vorstellungen und Forderungen nur zum Teil berücksichtigt wurden, fand zu diesem Thema am 19.08.2008 eine weitere Besprechung im Innenministerium statt, an der Vorsitzender Alfons Weinzierl, Fachreferent Uwe Peetz, Staatssekretär Heike, MR D. Graf und RD Pemler teilgenommen haben.
Bei diesem Gespräch wurde seitens des LFV Bayern e.V. nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass wir die Paketlösung für keinesfalls zielführend halten und dass die Liste der Fahrzeuge, auf denen die HLS verlastet sein müssen, auf jeden Fall um das LF 8 schwer, das LF 16, den RW 1 und den RW 3 ergänzt werden muss.
Nach dieser Besprechung wurde in enger Absprache zwischen RD Heinz Pemler und Fachreferent Uwe Peetz der Entwurf nochmals überarbeitet. In den wesentlichen Bereichen konnten durch den LFV Bayern einige Änderungen erreicht werden, welche wir nochmals für als Übersicht zusammengestellt haben.
Erreichte Änderungen
Im Ergebnis haben wir damit in den wesentlichen Bereichen des Sonderförderprogramms unsere Vorstellungen und Forderungen einbringen und verwirklichen können.
Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren wurde für die bayerischen Feuerwehren ein Sonderförderprogramm auf den Weg gebracht, dass es ermöglicht, in den kommenden 10 Jahren mit einem Gesamtvolumen von 4,2 Mio Euro Hilfeleistungssätze komplett oder in wesentlichen Teilen zu erneuern.

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